Anmoderation von Hans Falkenau:
Ein weiteres Kapitel der Corona-Aufarbeitung: Zu Beginn der Pandemie bestellte der Bund im großen Stil Masken und weigert sich nun, diese zu bezahlen.
Ich bin bei diesem Kapitel der Corona-Geschichte hin- und hergerissen. Am Anfang war die Situation für die Bundesregierung wie für alle anderen Verantwortlichen völlig neu und unbekannt. Es gab keine Erfahrungen, auf die man zurückgreifen konnte. Deshalb fand ich es auch im Grunde in Ordnung, daß der Bundesgesundheitsminister erst einmal alle Masken kaufte, die er bekommen konnte. Und immerhin wurde auch umgehend reagiert, als Masken auf dem freien Markt zu erwerben waren.
Allerdings war die Art der Ausschreibung natürlich abenteuerlich. Und wenn man schon eine solche Ausschreibung vornimmt, muß man auch dazu stehen und die Lieferanten entsprechend bezahlen.
Ich sehe es - zumindest in dieser Frage - ähnlich wie Du, René. Am Anfang der Corona-Zeit haben Schlaumeier wie die von der AfD die Bundesregierung noch dafür kritisiert, dass sie in ihren Augen zu wenig gegen das neue Virus unternahm. Als die Regierung anfing, Corona ernst zu nehmen zu handeln, schwenkten die Kritiker um und nörgelten plötzlich dagegen, dass die Regierung gegen ein angeblich harmloses Virus vorging. Von da an wurde fast alles, was die Politik unternahm, als Teil einer angeblichen „Corona-Diktatur“ diskreditiert.
„ Der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer teilte dieser Zeitung mit, er habe bis April 146 Verfahren erfasst, hinzu kämen zwölf Beweissicherungsverfahren.“
„ Die beiden in diesem Bereich führenden Anwaltskanzleien gehen davon aus, dass der Bund insgesamt mindestens zwei Milliarden Euro bezahlen muss.“
Hier ist eindeutig Kritik an der Bundesregierung zu üben. Wenn sie Masken bestellt und diese geliefert werden, muss sie diese auch bezahlen.
Allerdings finde ich den Hinweis auf die mangelnde Qualität der gelieferten Masken spannend. Möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, ist es durchaus, dass bei einem plötzlich Überbedarf eines Produkts das Hochfahren der Produktion zu Mängeln führt. Aber herauszufinden, ob das Argument stimmt oder nur vorgeschoben ist, wird eine der wesentlichen Aufgaben des Gerichts sein.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Bundesregierung mit offensichtlichen Rechtsbrüchen durchkommt. Von der „Euro-Rettung“ (die ja nur eine Rettung europäischer Banken war) bis hin zum Umgang mit den Alteigentümern in der DDR hat das eine lange Tradition.
Ein weiteres Kapitel der Corona-Aufarbeitung: Zu Beginn der Pandemie bestellte der Bund im großen Stil Masken und weigert sich nun, diese zu bezahlen.