Ich kann es nur immer wieder wiederholen: Aus heutiger Sicht mag vieles klar und harmlos erscheinen, aber auf dem Höhepunkt der Pandemie musste die Politik schnell handeln, um zu versuchen, das Coronavirus irgendwie zu stoppen.
@Mareko
Und weil so viele in diesem Land glauben, daß „jeder“ in der Regierung „aus der besten Überzeugung“ handelte, haben wir jetzt so viele schwerste, teilweise tödliche „Impf“nebenwirkungen. Bravo!
Ob Sie es glauben oder nicht – genau so einfach ist es.
Was bedeutet überhaupt „höhere Zahlen“. Was für Zahlen? Übersterblichkeit? Wohl kaum. Insolvenzen in der Wirtschaft? Absolut nicht. Selbstmordrate unter den Schülern? Auch nicht.
Das Relativieren des schwedischen Erfolgs, um die deutsche Niederlage zu kaschieren verfängt überhaupt nicht.
Stimme ich voll zu.
Man müsste konkret auf eine neue Gegebenheit reagieren. Ich denke das hat jeder aus der besten Überzeugung getan.
Das sich etwas im Nachhinein als nicht richtig herausstellt, ist nichts neues.
Allerdings sollte man daraus lernen und aktiv Vorbereitungen und Maßnahmen definieren
Sehe ich genauso. Und wie der/die @Kamyk schreibt: "Siehe Schweden" ist halt nicht so einfach. Schweden hatte teilweise verhältnismäßig deutlich höhere Zahlen als D und hat es einfach anders gehandhabt. China hatte eine Zero-Covid Politik, was auch sehr lange funktioniert hat. Jedes Land hat es anders gehandhabt und alle Politiker mussten Entscheidungen treffen. Und ich denke, die allermeisten habe das nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Und das ist garnicht so einfach, in so einer unbekannten Gefahrensituation.
Das Problem der jetzigen Befassung des Europäischen Gerichtshofs ist, dass sie keine praktischen Folgen mehr hat. Die Corona-Maßnahmen sind weitestgehend aufgehoben und die Falschheit vieler Maßnahmen wird inzwischen selbst von denjenigen eingeräumt, die sie früher immer gefordert haben.
Die deutschen Schulschließungen landen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hoffentlich werden diese unsäglichen Maßnahmen dort nicht einfach so durchgewinkt wie vom Bundesverfassungsgericht.