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Oben die eine Darstellung - hier die andere gleich hinterher:
Absatz 3 Geschäftsordnung des Thüringer Landtages: Es schlägt „die stärkste Fraktion ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.“ (Quelle: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/politische-selbstermaechtigung-mit-juristischen-mitteln/)
Diese GO sollte vor der Präsidentenwahl auf heftigen Wunsch (das ist milde ausgedrückt) aller anderen Parteien schnell geändert und diese Regel gestrichen werden. Das ließ der leitendende Alterspräsident (AfD) nicht zu. Es kam zu Tumulten und die Sache wird morgen vom Gericht geklärt.
Was meint ihr dazu?