Kommentare (8)

Conny • 13.01.2023
@Renking: "Wie sollen Masken bitte schädlich sein? " -- Es wurden zahlreiche unterschiedliche Aspekte mittlerweile dazu untersucht (findet man aber nicht auf tageschau.de...) Zwei Beispiele: einen 1) psychologischen und einen 2) physischen. 1) es gibt z.B. Frauen, die aufgrund von Gewalterfahrungen keine Maske tragen können. Damit hatten v.a. Frauenärzte zutun. Ein Attest zu bekommen war sehr schwer, manchmal unmöglich. Ein Beispiel: auf der Psychatrie meiner ehemaligen Klink wurde die Maskenpflicht höher als dieses Attest gewertet. Bedeutete, die Frauen wurden aus der Behandlung entlassen und nach Hause geschickt oder garnicht erst aufgenommen. -- 2) Im Verlauf einer Schwangerschaft kann es durch Maketragen zu einer mangelnde Sauerstoffversorgung des Kindes kommen. Deshalb gibt es da entsprechende Regelungen. --- Bei nicht schwangeren Erwachsenen schreibt der Arbeitsschutz normalerweise eine ärzliche Untersuchung vor dem Gebrauch einer FFP2 Maske vor, um die Maskenfähigkeit zu bestätigen. Danach sind Pausenzeiten nach 75 Minuten und Wechsel der feuchten und verunreinigten Maske vorgeschrieben. Hält man sich daran nicht, ist die Maske schädlich. -- So war das vor Corona.
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Martin F • 06.01.2023
Ist dieses Urteil angemessen, darüber habe ich nachgedacht mit dem Ergebnis „Nein“ aber auch „Ja“, wobei ich es schlimm finde, wenn die Ärztin, die es gut meinte, nun ins Gefängnis muss. Sie hat ja scheinbar über 4.000 Maskenatteste ausgestellt, was schon eine beachtliche Anzahl ist. Dabei wurden scheinbar viele Atteste ohne direkte Untersuchung des Patienten erstellt.
Die geltenden Corona-Vorschriften machen es der Richterin sicherlich sehr schwer, die Ärztin frei zu sprechen, da die Vorschriften nun einfach existieren.
Es muss meiner Meinung wo ganz anders angesetzt werden und das betrifft diese ganzen strengen Coronaregeln, denn die gilt es sehr sehr kritisch zu hinterfragen. Diese Regeln sind und waren in vielen Fällen total übertrieben und menschenverachtend. Wenn ehrliche Gerichte mit etwas Abstand nun an diese Regeln dran gehen, müssten sehr viele Regeln auch nachträglich gekippt oder zumindest deutlich abgeschwächt werden. Und damit sollte die Ärztin wieder frei Komen.
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Conny • 14.01.2023
Habe mal im privaten Kreis rumgefragt. Fazit: Freiheitsstrafe (oder Bewährung) sowie Berufsverbot wurde als maßlos überzogen empfunden. Gerade im Hinblick auf die unglaublich milden Strafen, die bei "echten" Verbrechen verhängt - oder teilweise noch nicht einmal verhängt werden. --- Die Sache mit der wirklich großen Anzahl an ausgestellten Attesten ohne Untersuchung verlangt natürlich nach einer Sanktion, da es sonst zum Nachahmen in anderem Zusammenhang einlädt. Deshalb fanden die meisten eine Rückzahlung in Höhe der abgerechneten Attestgebühr angemessen. Hätte sie wirklich alle diese Patienten live in der Sprechstunde gehabt, wäre wahrscheinlich nicht diese Anzahl zustande gekommen. -- Auf der anderen Seite konnte man sich in der Coronazeit auch ohne Sprechstundenbesuch krankschreiben lassen. Allerdings war das zeitlich begrenzt. Wie die Ärzte das dann vergütet bekommen haben, weiß ich nicht.
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Martin F • 08.01.2023
Also ich habe mir nochmals Gedanken gemacht, natürlich wäre es sehr wünschenswert, dass die Richterin, sofern sie überhaupt kritisch denken kann, die Zivilcourage aufbringt, korrektes Recht zu sprechen und das wäre in diesem Fall eindeutig der Freispruch gewesen.

Es gibt sicherlich sowohl in der Justiz, als auch in anderen Beteichen, etwa in den Medien, Menschen die kritisch denken und wissen, dass in unserer Gesellschaft und Politik gerade sehr vieles falsch läuft. Aber sie getrauen sich nicht, entsprechend zu handeln, da sie bei ehrlichem Handeln erhebliche Sanktionen zu befürchten haben. Das ist gerade für eher junge Menschen, die eine Familie versorgen müssen, eine schwierige Situation. Das ist ein schlimmes Dilemma!

Wie die Richterin in Weinheim einzuordnen ist, weiß ich nicht, mag sein, dass sie innerlich ahnt, dass sie ein sehr fragwürdiges Urteil gesprochen hat, aber es kann natürlich sein, dass sie eine Linientreue ist.
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Elsa Klaus • 06.01.2023
Ein Pfui auf diesen Unrechtsstaat. Leute werfen Raketen auf andere werden freigelassen. Andere schützen Menschen, weil Masken schädlich sind und bekommen Haftstrafe. Ja es sind medizinische Atteste...
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Conny • 05.01.2023
Mir kommt es so vor, als wenn folgendes Muster sich mehr und mehr etabliert: besonders hart bestraft werden Menschen, die sich staatlichen Richtlinien widersetzt haben. Wer konkret Menschen - will sagen normale Bürger - schädigt, kommt oft so mild davon, dass einem der Mund offen stehen bleibt. Strafe als Abschreckung wird in meinen Augen nur sehr einseitig angewendet, nämlich da, wo kaum Widerstand zu erwarten ist. Mich würde sehr die Argumentation von Menschen interessieren, die dieses Urteil angemessen finden. Bitte sagt eure Meinung.
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Renking • 07.01.2023
Für Steuerhinterziehung kommt man auch länger ins Gefängnis als für Vergewaltigung. Verbrechen gegen den Staat, betrefen halt den ganzen Staat. Verbrechen gegen normale Bürger halt nur Einzelne.
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